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50 Jahre Baugesetzbuch (BauGB) - Hilfreiche Fachliteratur
Datum: Mittwoch, dem 02. Juni 2010
Thema: CMS Infos


München, 02. Juni 2010 - Das Baugesetzbuch (BauGB), bis 1987 Bundesbaugesetzbuch genannt, regelt im deutschen Rechtsraum das Bau- und Planungsrecht. Diesen Juni feiert das Gesetz sein 50-jähriges Bestehen. Zahlreiche Änderungen hat das Regelwerk im Laufe der Zeit erlebt. Darin spiegeln sich vor allem die wirtschaftliche und gesellschaftliche Entwicklung Deutschlands wider: Wiederaufbauphase, Wohnungsnot, Stadterneuerungen. Die Ursprünge verschiedener städtebaulicher Regelungen reichen sogar bis ins Mittelalter zurück. Dem Baurechtler erschließt sich das historisch gewachsene Gesetz heute mittels anschaulich aufbereiteter Fachliteratur.

Bereits die Frage nach dem genauen Inkrafttreten des einstigen Bundesbaugesetzbuches vom 23. Juni 1960 lässt sich nicht auf die Schnelle beantworten. Das Gesetz traf differenzierende Regelungen hinsichtlich seines Wirksamwerdens, die sich zwischen dem Tag nach der Verkündung und dem darauf folgenden Jahr bewegten. Doch führte das Bundesbaugesetzbuch auch zu klaren Weichenstellungen, die bis heute gelten. Zu nennen wären das Prinzip der Bauleitplanung, die Unterscheidung zwischen Innen- und Außenbereich sowie die Regelungen über die Bodenordnung, Enteignung und Erschließung.

Ergänzend zum Baugesetzbuch regelte ab 1971 das Städtebauförderungsgesetz vor allem das Sanierungsrecht. Beide Gesetze wurden 1987 in überarbeiteter Form im Baugesetzbuch zusammengeführt.

Seit der deutschen Wiedervereinigung erstreckt sich das Baugesetzbuch auch auf die neuen Bundesländer, allerdings in der Anfangszeit mit einer Reihe von Anpassungen.

Zahlreiche kleinere und größere Novellen sorgten über die Jahre dafür, dass das Baugesetzbuch mit den allgemeinen Veränderungen Schritt hielt, nicht zuletzt auch mit den Vorgaben der Europäischen Union.

Angesichts seiner historischen Ursprünge und den stetigen Änderungen, handelt es sich bei dem Baugesetzbuch heute um ein komplexes Regelwerk, das vielfältiger Erläuterungen bedarf. Dem Baurechtler helfen hier sorgfältig aufbereitete Kommentare und Handbücher. Hervorzuheben sind insbesondere:

Ernst / Zinkahn / Bielenberg / Krautzberger, Baugesetzbuch, Verlag C.H.Beck (www.beck-shop.de/422)

Battis / Krautzberger / Löhr, BauGB, Verlag C.H.Beck (www.beck-shop.de/25951)

Spannowsky / Uechtritz, BauGB, Verlag C.H.Beck (www.beck-shop.de/59021)

Hoppenberg / de Witt, Handbuch des öffentlichen Baurechts, Verlag C.H.Beck (www.beck-shop.de/430)

Stüer, Handbuch des Bau- und Fachplanungsrechts, Verlag C.H.Beck (www.beck-shop.de/22010)

Schrödter, BauGB, Vahlen (www.beck-shop.de/10560)

Mehr zur Geschichte des Baugesetzbuches finden Sie auch in der Neuen Zeitschrift für Verwaltungsrecht (NVwZ), Heft 12/2010, Seite 729 (erscheint am 29. Juni 2010).


RA Mathias Bruchmann

Verlag C.H.Beck oHG
Recht - Steuern - Wirtschaft
Leitung Presse und Lizenzen
Wilhelmstraße 9
80801 München
Tel. +49 89 / 38 18 9-266
Fax +49 89 / 38 18 9-480
Mobil +49 17 2 / 86 32 70 9
Email: Mathias.Bruchmann@beck.de
Internet: http://beck.de

Amtsgericht München, HRA 48 045


Der Verlag C.H.Beck (gegründet 1763) zählt zu den großen, traditionsreichen Verlagen in Deutschland. Dafür sprechen über 7.000 lieferbare Werke, rund 50 Fachzeitschriften sowie jährlich mehr als 1.000 Neuerscheinungen und Neuauflagen. Unter ihnen befinden sich renommierte Titel wie Schönfelder "Deutsche Gesetze", Palandt "Bürgerliches Gesetzbuch" und die "Neue Juristische Wochenschrift", aber auch praktische Ratgeber für den Verbraucher. Viele der Werke sind zusammen mit umfangreicher Rechtsprechung und mehr als 4.500 Gesetzen digital über beck-online (www.beck-online.de), die mehrfach ausgezeichnete juristische Datenbank des Verlages, abrufbar. Im Web 2.0 ist C.H.Beck mit dem beck-blog (www.beck-blog.de) und der beck-community (www.beck-community.de) aktiv. Mit dem beck-stellenmarkt (www.beck-stellenmarkt.de) unterhält C.H.Beck Deutschlands größte Jobbörse für Juristen. Unter dem Dach der BeckAkademie (www.beck-akademie.de) veranstaltet der Verlag jährlich mehrere hundert Fortbildungen in den Bereichen Recht und Steuern. Darüber hinaus ist C.H.Beck an einigen juristischen Fachverlagen im In- und Ausland mehrheitlich beteiligt. Das Familienunternehmen besteht in sechster Generation.
Verlage C.H.Beck oHG / Franz Vahlen GmbH
Mathias Bruchmann
Wilhelmstraße 9
80801
München
Mathias.Bruchmann@beck.de
089/38189-266
http://beck.de


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München, 02. Juni 2010 - Das Baugesetzbuch (BauGB), bis 1987 Bundesbaugesetzbuch genannt, regelt im deutschen Rechtsraum das Bau- und Planungsrecht. Diesen Juni feiert das Gesetz sein 50-jähriges Bestehen. Zahlreiche Änderungen hat das Regelwerk im Laufe der Zeit erlebt. Darin spiegeln sich vor allem die wirtschaftliche und gesellschaftliche Entwicklung Deutschlands wider: Wiederaufbauphase, Wohnungsnot, Stadterneuerungen. Die Ursprünge verschiedener städtebaulicher Regelungen reichen sogar bis ins Mittelalter zurück. Dem Baurechtler erschließt sich das historisch gewachsene Gesetz heute mittels anschaulich aufbereiteter Fachliteratur.

Bereits die Frage nach dem genauen Inkrafttreten des einstigen Bundesbaugesetzbuches vom 23. Juni 1960 lässt sich nicht auf die Schnelle beantworten. Das Gesetz traf differenzierende Regelungen hinsichtlich seines Wirksamwerdens, die sich zwischen dem Tag nach der Verkündung und dem darauf folgenden Jahr bewegten. Doch führte das Bundesbaugesetzbuch auch zu klaren Weichenstellungen, die bis heute gelten. Zu nennen wären das Prinzip der Bauleitplanung, die Unterscheidung zwischen Innen- und Außenbereich sowie die Regelungen über die Bodenordnung, Enteignung und Erschließung.

Ergänzend zum Baugesetzbuch regelte ab 1971 das Städtebauförderungsgesetz vor allem das Sanierungsrecht. Beide Gesetze wurden 1987 in überarbeiteter Form im Baugesetzbuch zusammengeführt.

Seit der deutschen Wiedervereinigung erstreckt sich das Baugesetzbuch auch auf die neuen Bundesländer, allerdings in der Anfangszeit mit einer Reihe von Anpassungen.

Zahlreiche kleinere und größere Novellen sorgten über die Jahre dafür, dass das Baugesetzbuch mit den allgemeinen Veränderungen Schritt hielt, nicht zuletzt auch mit den Vorgaben der Europäischen Union.

Angesichts seiner historischen Ursprünge und den stetigen Änderungen, handelt es sich bei dem Baugesetzbuch heute um ein komplexes Regelwerk, das vielfältiger Erläuterungen bedarf. Dem Baurechtler helfen hier sorgfältig aufbereitete Kommentare und Handbücher. Hervorzuheben sind insbesondere:

Ernst / Zinkahn / Bielenberg / Krautzberger, Baugesetzbuch, Verlag C.H.Beck (www.beck-shop.de/422)

Battis / Krautzberger / Löhr, BauGB, Verlag C.H.Beck (www.beck-shop.de/25951)

Spannowsky / Uechtritz, BauGB, Verlag C.H.Beck (www.beck-shop.de/59021)

Hoppenberg / de Witt, Handbuch des öffentlichen Baurechts, Verlag C.H.Beck (www.beck-shop.de/430)

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Schrödter, BauGB, Vahlen (www.beck-shop.de/10560)

Mehr zur Geschichte des Baugesetzbuches finden Sie auch in der Neuen Zeitschrift für Verwaltungsrecht (NVwZ), Heft 12/2010, Seite 729 (erscheint am 29. Juni 2010).


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Fax +49 89 / 38 18 9-480
Mobil +49 17 2 / 86 32 70 9
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Der Verlag C.H.Beck (gegründet 1763) zählt zu den großen, traditionsreichen Verlagen in Deutschland. Dafür sprechen über 7.000 lieferbare Werke, rund 50 Fachzeitschriften sowie jährlich mehr als 1.000 Neuerscheinungen und Neuauflagen. Unter ihnen befinden sich renommierte Titel wie Schönfelder "Deutsche Gesetze", Palandt "Bürgerliches Gesetzbuch" und die "Neue Juristische Wochenschrift", aber auch praktische Ratgeber für den Verbraucher. Viele der Werke sind zusammen mit umfangreicher Rechtsprechung und mehr als 4.500 Gesetzen digital über beck-online (www.beck-online.de), die mehrfach ausgezeichnete juristische Datenbank des Verlages, abrufbar. Im Web 2.0 ist C.H.Beck mit dem beck-blog (www.beck-blog.de) und der beck-community (www.beck-community.de) aktiv. Mit dem beck-stellenmarkt (www.beck-stellenmarkt.de) unterhält C.H.Beck Deutschlands größte Jobbörse für Juristen. Unter dem Dach der BeckAkademie (www.beck-akademie.de) veranstaltet der Verlag jährlich mehrere hundert Fortbildungen in den Bereichen Recht und Steuern. Darüber hinaus ist C.H.Beck an einigen juristischen Fachverlagen im In- und Ausland mehrheitlich beteiligt. Das Familienunternehmen besteht in sechster Generation.
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