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Raus aus den privaten Schulden
Datum: Mittwoch, dem 18. August 2010
Thema: CMS Infos


München, 18. August 2010 - 140.000 Haushalte in Deutschland werden in diesem Jahr voraussichtlich Privatinsolvenz anmelden - eine neue Rekordmarke. Die Gründe, um in die Schuldenfalle zu rutschen, sind zahlreich: Wegen Jobverlusts können Hauseigentümer plötzlich ihren Hypothekenkredit nicht mehr bedienen. Verbraucher leben über ihre Verhältnisse, kaufen zu viel auf Pump. "Der Schritt von ehemals soliden finanziellen Verhältnissen in die Überschuldung ist gar nicht so groß", warnt Jasper Stahlschmidt, Insolvenzverwalter und Autor des Beck kompakt-Ratgebers "Private Schulden". "Doch die Pleite zuzugeben, fällt vielen Betroffenen schwer. Sie schieben die Problematik über Jahre vor sich her und stecken den Kopf in den Sand. Rechnungen und Mahnungen werden oft gar nicht mehr geöffnet." Dabei gibt es Möglichkeiten, einen wirtschaftlichen Neuanfang herbeizuführen.

"Verschaffen Sie sich zunächst einen genauen Überblick über Ihre aktuelle Vermögenssituation", rät Jasper Stahlschmidt. Dazu gehört eine genaue Aufstellung der Einnahmen und Ausgaben. Der Fachmann weiß: "Oft sieht es nicht so schwarz aus wie man meint, und mit einigen Sparmaßnahmen kann man die Situation wieder in den Griff bekommen." Sparpotenziale bieten sich beispielsweise beim Strom, bei Abos, rund ums Auto aber auch im Freizeitbereich.

Hat die Schuldenfalle erst einmal richtig zugeschnappt, wird"s komplizierter. Früher oder später flattert meist ein Mahnbescheid ins Haus. "Es hilft Ihnen zunächst nicht, nach Erhalt des Mahnbescheids mit dem Gläubiger über Ratenzahlungen zu verhandeln. Am besten legen Sie sofort Widerspruch ein und zwar gegen die Forderung insgesamt und beachten Sie dabei auch die Widerspruchsfrist", ermahnt der Insolvenzexperte.

Haben Sie es versäumt, Widerspruch einzulegen, kommt es zum Vollstreckungsbescheid. Auch gegen den Vollstreckungsbescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen Einspruch einlegen. "Um eine Pfändung zu vermeiden, sollten Sie diese Frist auf keinen Fall verpassen", empfiehlt der Beck-Autor. "Am besten Sie nehmen sich einen Schuldenberater oder Rechtsanwalt, um mit den Gläubigern zu verhandeln und ein langwieriges Gerichtsverfahren aus der Welt zu schaffen."

Falls keine Einigung mit den Gläubigern zustande kommt, bleibt zur langfristigen Entschuldung nur noch die Einleitung eines Insolvenzverfahrens. "Aber ein Insolvenzverfahren bietet durchaus auch eine Chance, nämlich am Ende von den Restschulden befreit zu sein", tröstet Rechtsanwalt Stahlschmidt.

Jasper Stahlschmidt, Private Schulden, Reihe Beck kompakt, Verlag C.H.Beck, 2010, 128 Seiten, ISBN: 978-3-406-60483-6, EUR 6,80, www.beck-shop.de/31612

Pressekontakt:
Verlag C.H.Beck oHG
Karen Geerke
Tel. (089) 381 89-512
Fax (089) 381 89-480
E-Mail: Karen.Geerke@beck.de
Internet: www.beck.de

Der Verlag C.H.Beck (gegründet 1763) zählt zu den großen, traditionsreichen Verlagen in Deutschland. Dafür sprechen über 7.000 lieferbare Werke, rund 50 Fachzeitschriften sowie jährlich mehr als 1.000 Neuerscheinungen und Neuauflagen. Unter ihnen befinden sich renommierte Titel wie Schönfelder "Deutsche Gesetze", Palandt "Bürgerliches Gesetzbuch" und die "Neue Juristische Wochenschrift", aber auch praktische Ratgeber für den Verbraucher. Viele der Werke sind zusammen mit umfangreicher Rechtsprechung und mehr als 4.500 Gesetzen digital über beck-online (www.beck-online.de), die mehrfach ausgezeichnete juristische Datenbank des Verlages, abrufbar. Im Web 2.0 ist C.H.Beck mit dem beck-blog (www.beck-blog.de) und der beck-community (www.beck-community.de) aktiv. Mit dem beck-stellenmarkt (www.beck-stellenmarkt.de) unterhält C.H.Beck Deutschlands größte Jobbörse für Juristen. Unter dem Dach der BeckAkademie (www.beck-akademie.de) veranstaltet der Verlag jährlich mehrere hundert Fortbildungen in den Bereichen Recht und Steuern. Darüber hinaus ist C.H.Beck an einigen juristischen Fachverlagen im In- und Ausland mehrheitlich beteiligt. Das Familienunternehmen besteht in sechster Generation.
Verlage C.H.Beck oHG / Franz Vahlen GmbH
Mathias Bruchmann
Wilhelmstraße 9
80801
München
Mathias.Bruchmann@beck.de
089/38189-266
http://beck.de


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München, 18. August 2010 - 140.000 Haushalte in Deutschland werden in diesem Jahr voraussichtlich Privatinsolvenz anmelden - eine neue Rekordmarke. Die Gründe, um in die Schuldenfalle zu rutschen, sind zahlreich: Wegen Jobverlusts können Hauseigentümer plötzlich ihren Hypothekenkredit nicht mehr bedienen. Verbraucher leben über ihre Verhältnisse, kaufen zu viel auf Pump. "Der Schritt von ehemals soliden finanziellen Verhältnissen in die Überschuldung ist gar nicht so groß", warnt Jasper Stahlschmidt, Insolvenzverwalter und Autor des Beck kompakt-Ratgebers "Private Schulden". "Doch die Pleite zuzugeben, fällt vielen Betroffenen schwer. Sie schieben die Problematik über Jahre vor sich her und stecken den Kopf in den Sand. Rechnungen und Mahnungen werden oft gar nicht mehr geöffnet." Dabei gibt es Möglichkeiten, einen wirtschaftlichen Neuanfang herbeizuführen.

"Verschaffen Sie sich zunächst einen genauen Überblick über Ihre aktuelle Vermögenssituation", rät Jasper Stahlschmidt. Dazu gehört eine genaue Aufstellung der Einnahmen und Ausgaben. Der Fachmann weiß: "Oft sieht es nicht so schwarz aus wie man meint, und mit einigen Sparmaßnahmen kann man die Situation wieder in den Griff bekommen." Sparpotenziale bieten sich beispielsweise beim Strom, bei Abos, rund ums Auto aber auch im Freizeitbereich.

Hat die Schuldenfalle erst einmal richtig zugeschnappt, wird"s komplizierter. Früher oder später flattert meist ein Mahnbescheid ins Haus. "Es hilft Ihnen zunächst nicht, nach Erhalt des Mahnbescheids mit dem Gläubiger über Ratenzahlungen zu verhandeln. Am besten legen Sie sofort Widerspruch ein und zwar gegen die Forderung insgesamt und beachten Sie dabei auch die Widerspruchsfrist", ermahnt der Insolvenzexperte.

Haben Sie es versäumt, Widerspruch einzulegen, kommt es zum Vollstreckungsbescheid. Auch gegen den Vollstreckungsbescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen Einspruch einlegen. "Um eine Pfändung zu vermeiden, sollten Sie diese Frist auf keinen Fall verpassen", empfiehlt der Beck-Autor. "Am besten Sie nehmen sich einen Schuldenberater oder Rechtsanwalt, um mit den Gläubigern zu verhandeln und ein langwieriges Gerichtsverfahren aus der Welt zu schaffen."

Falls keine Einigung mit den Gläubigern zustande kommt, bleibt zur langfristigen Entschuldung nur noch die Einleitung eines Insolvenzverfahrens. "Aber ein Insolvenzverfahren bietet durchaus auch eine Chance, nämlich am Ende von den Restschulden befreit zu sein", tröstet Rechtsanwalt Stahlschmidt.

Jasper Stahlschmidt, Private Schulden, Reihe Beck kompakt, Verlag C.H.Beck, 2010, 128 Seiten, ISBN: 978-3-406-60483-6, EUR 6,80, www.beck-shop.de/31612

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